Für Völkerverständigung und gewaltfreie Friedensarbeit im In- und Ausland
Unsere Förderkriterien
Wichtige formale Kriterien für die Antragsstellung sind:
- Antragsberechtigt sind nur gemeinnützige anerkannte Organisationen
- Zwei Referenzen in Deutschland müssen angegeben werden
- Die Mittel der Stiftung dienen der Anschubfinanzierung eines Projektes, der Teilfinanzierung eines Projektes oder als Hilfe zur Erlangung anderer Förderungen. Stiftungsmittel dürfen nur eingesetzt werden, wenn öffentliche Zuschüsse oder Fördermittel Dritter ausgeschöpft sind.
- Über die Aktivitäten, die durch Mittel der Stiftung ermöglicht werden, ist vom Antragssteller ein im Blick auf Nachhaltigkeit aussagefähiger und mit Fotos versehener Bericht zu erstellen, der von der Stiftung veröffentlicht werden kann
- Anträge können bis zum 30. Juni jeden Jahres gestellt werden. Der Projektbeginn ist erst nach der Zusage der Förderung möglich. Anträge sind formfrei per Post und per E-Mail zu stellen.
- Über die Anträge entscheidet der Stiftungsvorstand. Er teilt seine Entscheidung dem Antragssteller innerhalb von sechs Wochen nach Ender der Antragsfrist schriftlich mit.
Wie Sie helfen können?
Spenden dienen unmittelbar dem Stiftungszweck und fließen bei der jährlichen Fördervergabe direkt in die unterstützen Projekte. Die Höchstgrenze für den Spendenabzug beträgt 20 % des Jahreseinkommens der Spenderin bzw. des Spenders (§10 b Abs. 2 EStG).
Werbung für die Stiftung. Helfen Sie mit, die Stiftung bekannter zu machen. Sprechen Sie mit Freunden, Bekannten und Kollegen über die Stiftung. Vielleicht können Sie das Interesse an der Stiftung Frieden lernen – Frieden schaffen wecken und gemeinsam mit uns zu einer friedlicheren Welt beizutragen.
PAX-Bank eG
BIC: GENODE1PAX
IBAN: DE29 3706 0193 1015 4500 17
Ziele der Stiftung
Zentrales Anliegen der Stiftung Frieden lernen – Frieden schaffen ist daher, die Ursachen für gewalttätige Auseinandersetzungen zu überwinden und Maßnahmen zu fördern, die den Frieden erlernbar machen.
Die Stiftung Frieden lernen – Frieden schaffen finanziert ihre Arbeit ausschließlich über Zustiftungen und Spenden.
Sie ist eine Förderstiftung und ermöglicht so friedenspolitische Projekte, Initiativen und Aktionen. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und wurde vom Regierungspräsidenten in Köln als Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Die Gemeinnützigkeit erteilte das Finanzamt Aachen unter der Steuernummer 201/5916/32954. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Völkerverständigung durch eine gewaltfreie Friedensarbeit im In- und Ausland.
Aufgaben und Förderbereiche
Zu den geförderten Maßnahmen gehören u.a.:
- Bildungsmaßnahmen, damit Menschen selbstverantwortlich Frieden erhalten und für einen Frieden in Gerechtigkeit eintreten können.
- Unterstützung von jungen Menschen, die im Ausland einen Friedensdienst leisten und so zur Völkerverständigung beitragen.
- Unterstützung von ausgebildeten Friedensfachkräften, die im In- und Ausland eingesetzt werden.
- Initiativen im Medienbereich.
- Informations- und Bildungsmaßnahmen, um die Bevölkerung und politische Entscheidungsträger über Aspekte der Friedensarbeit zu informieren.